Reklamationen und Rücksendungen
Auszug aus der Einkaufsordnung
§8 RÜCKTRITT VOM VERTRAG
1. Der Käufer, der Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetzblatt Nr. 16, Pos. 93 mit späteren Änderungen) ist, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
2. Für einen wirksamen Rücktritt vom Vertrag im Sinne von Punkt 1 dieses Absatzes genügt es, wenn der Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Sendung eine schriftliche Erklärung per Post absendet. Das Erklärungsformular können Sie hier herunterladen.
3. Die Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die bestellte Ware in Besitz nimmt.
4. Die Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag kann per Post an die Adresse des Verkäufers gesendet werden. Die Verwendung des Formulars ist nicht obligatorisch und dient lediglich der Benutzerfreundlichkeit für den Verbraucher.
5. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Käufer vor Ablauf der Frist eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag an den Verkäufer absendet.
6. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, den Eingang seiner Rücktrittserklärung bestätigen.
7. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gilt dieser als nicht abgeschlossen.
8. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung des Käufers vom Kaufvertrag, alle von ihm geleisteten Zahlungen, mit Ausnahme der Kosten für die Lieferung der Waren, zurückzuerstatten.
9. Wenn der Verbraucher eine andere Lieferart als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferart gewählt hat, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, dem Verbraucher die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
10. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Tag, an dem er vom Vertrag zurückgetreten ist, an den Unternehmer zurückzugeben oder einer vom Unternehmer zur Abholung ermächtigten Person zu übergeben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Waren vor Ablauf der Frist von zwei Tagen absenden.
11. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
12. Aufgrund der Abmessungen und des Gewichts der von Lemax-PA Sp.z.o.o angebotenen Waren können im Falle eines Rücktritts vom Vertrag für die Rücksendung der Waren höhere Kosten anfallen als für den Standardversand per Post.
13. Der Unternehmer erstattet die Zahlung mit der gleichen Zahlungsmethode, die der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich einer anderen Methode der Rückerstattung zugestimmt, die für ihn keine Kosten verursacht.
14. Der Unternehmer kann die Rückzahlung der vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen zurückhalten, bis er die Ware wieder zurückerhält oder bis der Verbraucher den Nachweis erbringt, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
15. Der Verbraucher haftet für eine etwaige Wertminderung der Sache, die sich aus einer Nutzung der Sache ergibt, die über das zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Sache erforderliche Maß hinausgeht.
16. Die Ware ist an die Adresse des Verkäufers zurückzusenden: Lemax-PA Sp.z.o.o Fichtengasse 4 3441 Baumgarten Österreich
17. Der Käufer hat kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten in Bezug auf Verträge:
a. Bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt, dass der Verkäufer die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers vollständig erbracht hat und der Käufer vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung darüber informiert wurde, dass der Käufer nach Erfüllung der Dienstleistung durch den Verkäufer sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag verliert;
B. wenn es sich bei der Lieferung um eine nicht vorgefertigte Sache handelt, die nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt wurde oder zur Erfüllung seiner individuellen Bedürfnisse bestimmt ist;
C. wenn Gegenstand der Dienstleistung eine Ware ist, die in einer versiegelten Verpackung geliefert wird und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Öffnen der Verpackung nicht zur Rückgabe geeignet ist, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde;
D. wenn Gegenstand der Leistung Sachen sind, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Sachen verbunden werden;
§9 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer, sofern die verkaufte Sache einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist.
2. Ein Sachmangel liegt in der Nichtübereinstimmung der verkauften Sache mit dem Vertrag vor. Die verkaufte Sache ist insbesondere dann nicht vertragsgemäß, wenn:
a. sie nicht die Eigenschaften aufweist, die eine Sache dieser Art nach Maßgabe des Vertrages oder aufgrund der Umstände oder des Verwendungszwecks haben soll;
B. nicht über die Eigenschaften verfügt, die der Verkäufer dem Käufer, auch durch Überlassung eines Musters oder Modells, zugesichert hat;
C. sie sind nicht für den Verwendungszweck geeignet, über den der Käufer den Verkäufer bei Vertragsschluss informiert hat, und der Verkäufer hat gegen diesen Verwendungszweck keine Einwände erhoben;
D. wurde dem Käufer unvollständig geliefert.
3. Die Haftung des Verkäufers und die Rechte des Käufers im Rahmen der Gewährleistung sind im Gesetz vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt von 2014, Pos. 121) in der Fassung der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2014, Pos. 827) festgelegt.
4. Der Verkäufer ist von der Gewährleistung befreit, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte.
5. Weist die verkaufte Ware einen Mangel auf, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Verkäufer ersetzt die Ware unverzüglich und ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Käufer durch eine mangelfreie Ware oder beseitigt den Mangel. Wurde die Sache jedoch bereits durch den Verkäufer ersetzt oder repariert oder ist der Verkäufer seiner Verpflichtung zum Ersatz oder zur Mängelbeseitigung nicht nachgekommen, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Der Käufer ist Verbraucher im Sinne des Art. 221 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann anstelle der vom Verkäufer vorgeschlagenen Beseitigung des Mangels den Austausch des Produkts gegen ein mangelfreies Produkt oder anstelle des Austauschs des Produkts die Beseitigung des Mangels verlangen, es sei denn, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Produkts auf die vom Käufer gewählte Weise unmöglich ist oder im Vergleich zu der vom Verkäufer vorgeschlagenen Methode übermäßige Kosten verursachen würde.
7. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Der Verkäufer haftet für Sachmängel des Produkts, wenn der Mangel innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Lieferung der Ware an den Käufer festgestellt wird.
9. Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung für Sachmängel können per Post, elektronisch an die E-Mail-Adresse oder persönlich in einem stationären Geschäft eingereicht werden.
10. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung zu prüfen.
11. Der Verkäufer prüft die Beschwerde gemäß geltendem Recht.
§ 10 GARANTIE
1. Garantiegeber ist Lemax-PA Sp.z.o.o Fichtengasse 4 3441 Baumgarten Österreich UID: ATU 81954547
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle innerhalb der Garantiezeit festgestellten Produktmängel zu beheben, die auf vom Verkäufer zu vertretende Gründe, auf den Produktions- oder Konstruktionsprozess oder auf Gründe zurückzuführen sind, die mit dem für die Herstellung verwendeten Material zusammenhängen, sowie auf andere in diesen Bestimmungen genannte Fälle.
3. Der Verkäufer gewährt eine Gewährleistung von 24 Monaten.
4. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts durch den Käufer.
5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die an dem Produkt entstehen, das der Käufer mit seinem eigenen Transportmittel erhält.
6. Vorbehaltlos empfangene Ware gilt als frei von sichtbaren Mängeln.
7. Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Österreich.
8. Die dem Käufer gewährte Garantie schließt die Rechte des Käufers gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetz und anderen allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die auf den Kaufvertrag anwendbar sind, nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie nicht außer Kraft.
9. Unabhängig von den Rechten aus der Garantie kann der Käufer Rechte aus der Gewährleistung für Sachmängel der Sache geltend machen.
10. Der Verkäufer ist von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn der Käufer den Mangel des Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs kannte.
§ 11 GARANTIEUMSETZUNG
1. Voraussetzung für die Ausübung der Gewährleistungsrechte ist, dass der Käufer einen Kaufbeleg (Rechnung/Quittung) für das Produkt vorlegt.
2. Sollten Mängel an den gekauften Produkten festgestellt werden, ist der Käufer verpflichtet, deren Einbau zu unterlassen, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, die Ware gegen Vernichtung zu sichern und schriftlich zu reklamieren.
3. Hat der Käufer Produkte mit zuvor festgestellten Mängeln eingebaut, trägt der Verkäufer nicht die Kosten für die Demontage und den erneuten Einbau mangelfreier Produkte.
4. Im Falle der Feststellung eines Produktmangels ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Feststellung, eine schriftliche Reklamation beim Verkäufer einzureichen.
5. Unter der Einreichung einer schriftlichen Beschwerde ist die Einreichung in elektronischer Form, per E-Mail oder schriftlich an die in § 1 Abs. angegebene Adresse des Verkäufers zu verstehen. 1 der Verordnung.
6. Der Käufer ist verpflichtet, Zugang zum reklamierten Produkt am Aufstellungs- oder Lagerort zu gewähren, um dessen Inspektion, fachmännische Beurteilung, Bestätigung des Vorhandenseins des Mangels und Festlegung der Methode seiner Beseitigung zu ermöglichen.
7. Der Verkäufer kann den Käufer auffordern, das Produkt zu fotografieren und Fotos der reklamierten Ware an die in § 1 Abs. angegebene E-Mail-Adresse des Verkäufers zu senden. 1 der Verordnung.
8. Der Verkäufer oder sein Vertreter muss spätestens innerhalb der in § 9 Abs. genannten Frist 1. Um die Ursachen der Mängel oder Schäden zu ermitteln, wird der Betroffene über die Bearbeitung der Beschwerde informiert.
9. Wird eine Beschwerde als berechtigt erachtet, werden die Bedingungen für ihre Beseitigung im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich festgelegt.
10. Art und Umfang der Mängelbeseitigung bei anerkannter Reklamation können insbesondere bestehen aus:
a. Reparatur des Produkts,
b. Lieferung einer mangelfreien Sache,
c. Lieferung mangelfreier Teile anstelle mangelhafter Produktteile,
d. Rückerstattung des bezahlten Preises des mangelhaften Produkts,
z. eine andere Methode zur Beseitigung von Mängeln in einer mit dem Käufer vereinbarten Weise.
11. Wenn der Austausch oder die Reparatur des Produkts unmöglich ist oder erhebliche Kosten verursacht und der Produktmangel unerheblich ist, kann der Verkäufer den Preis des Produkts entsprechend mindern.
12. Wenn ein Ersatz des Produkts aufgrund der Einstellung seiner Produktion nicht möglich ist, ist der Verkäufer berechtigt, ein Ersatzprodukt des gleichen Typs mit ähnlichen technischen Parametern zu liefern.
§ 12 RECHTE UND PFLICHTEN DES GARANTIENGEBERS
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung gemäß diesen Bestimmungen zu antworten.
2. Die Antwort auf die Beschwerde wird an die dem Käufer zugewiesene E-Mail-Adresse gesendet, von der aus die Beschwerde eingereicht wurde, oder per Einschreiben mit Rückschein an die vom Käufer angegebene Adresse.
3. Wenn die Reklamation anerkannt wird, werden die Mängel rechtzeitig behoben, um die Ursachen zu ermitteln und die notwendigen Elemente zur Reparatur des reklamierten Produkts zu bestellen und zu liefern, jedoch spätestens:
a. 30 Tage ab dem Datum der Annahme der Reklamation, wenn die Beseitigung der Mängel nicht mit dem Austausch des Produkts verbunden ist,
b. 60 Tage ab dem Datum der Annahme der Reklamation, wenn der Verkäufer beschließt, das Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen.
4. Falls Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen innerhalb der in diesem Abschnitt genannten Frist verhindern, kann die Frist zur Beseitigung der Mängel verlängert werden. In diesem Fall wird der Termin individuell vereinbart.
5. Der Verkäufer kann sich in jedem Fall von den Verpflichtungen aus der Garantie befreien, indem er dem Käufer einen Betrag zahlt, der dem vom Käufer für das mangelhafte Produkt bezahlten Preis entspricht. In einem solchen Fall wird das defekte Produkt an den Verkäufer zurückgesandt.
6. Akzeptiert der Verkäufer die Reklamation und tauscht die Produkte um, gehen die mangelhaften Produkte nach dem Umtausch in sein Eigentum über.
§ 13 VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSENE MÄNGEL
1. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel und Schäden am Produkt, die entstehen aus:
a. unsachgemäß durchgeführter Transport des Produkts,
b. unsachgemäße Lagerung oder Aufbewahrung des Produkts,
c. unsachgemäße und nicht den Grundsätzen der Konstruktionskunst entsprechende Montage des Kaufgegenstandes,
d. Verwendung ungeeigneter Maschinen oder Geräte zur Montage der
Produkte, z. Verwendung ungeeigneter Materialien zur Montage der Produkte,
f. unsachgemäße Verwendung der Produkte, die nicht ihrem Verwendungszweck und ihren Eigenschaften entspricht,
g. Naturkatastrophen und andere unvorhersehbare Unfälle, Schäden durch Unruhen, terroristische und kriegerische Aktivitäten,
h. Verschleiß von Komponenten/Produkten infolge normaler Verwendung,
d. h. sonstige Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
§ VII. GARANTIE
Die Gewährleistungsfrist für die Produkte des Verkäufers beträgt 3 Jahre ab dem Datum ihrer Lieferung an den Käufer, mit Ausnahme von Keramikelementen von Schornsteinsystemen, deren Gewährleistungsfrist 30 Jahre beträgt. Die Garantie erstreckt sich auf alle Produkte, die in den Niederlassungen des Verkäufers und bei seinen Empfängern gekauft wurden, insbesondere bei Großhändlern, auf Märkten, in Baumärkten und anderen, wobei die Garantiezeit für bei den Empfängern des Verkäufers bestellte Produkte ab dem Datum ihrer Lieferung an den jeweiligen Empfänger läuft.
Voraussetzung für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte ist die Vorlage des Originalkaufbelegs (Rechnung/Quittung) und des Warenausgabebelegs sowie der originalen, ordnungsgemäß ausgefüllten Garantiekarte, d. h. mit allen auf der ersten Seite des Garantie Dokuments aufgeführten Daten sowie allen an den Produkten angebrachten Etiketten oder Anweisungen mit Produktions- und Verpackungsdatum für die gesamte Charge der reklamierten Produkte. Wurde das Produkt von einem externen Unternehmen installiert, ist zusätzlich eine Kopie der Rechnung bzw. des Belegs für die Installation zwingender Bestandteil der Reklamation. Die Reklamation muss die Angaben zum Reklamierenden mit Anschrift und Telefonnummer, den Gegenstand der Reklamation sowie eine Beschreibung der Mängel enthalten. Als Datum der Reklamation gilt das Datum der Einreichung der Reklamation zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Garantie, Kaufbeleg des Produkts) am Sitz des Verkäufers. Eine Reklamation ohne Vorlage der vom Hersteller gemäß dieser Garantie geforderten Anlagen oder einer unvollständigen Garantiekarte ist ungültig und kann nicht die erwartete Rechtswirkung entfalten. Wenn die Garantiekarte nicht korrekt ausgefüllt ist, ist sie ungültig.
Voraussetzung für die Verpflichtung des Verkäufers aus der gewährten Garantie ist die Installation und Verwendung der Produkte gemäß ihrem Verwendungszweck, den Empfehlungen und den in der Garantie angegebenen Bedingungen sowie ihre regelmäßige Wartung und Pflege gemäß den vom Verkäufer angegebenen Bedingungen.
Der Käufer erwirbt Gewährleistungsrechte unter der Voraussetzung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung der Produkte.
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die als nicht original verkauft werden.
Der Verkäufer ist von der Haftung im Rahmen der Garantie befreit, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung Kenntnis von dem Mangel der Produkte hatte.
Sollten Mängel an den Produkten festgestellt werden, ist der Käufer verpflichtet, von deren Einbau abzusehen, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, die Produkte vor Vernichtung zu sichern und eine schriftliche Reklamation einzureichen. Wenn der Käufer Produkte mit zuvor festgestellten Mängeln installiert hat, trägt der Verkäufer nicht die mit der Demontage und Neuinstallation der Produkte verbundenen Kosten. Der Käufer ist verpflichtet, Zugang zum reklamierten Produkt am Aufstellungs- oder Lagerort zu gewähren, um eine Inspektion, Begutachtung, Bestätigung des Vorhandenseins des Mangels und Festlegung der Methode zu seiner Beseitigung zu ermöglichen.
Im Falle eines Mangels an den Produkten sollte der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen (und im Falle, dass der Käufer ein Verbraucher ist, innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels) eine schriftliche Reklamation am Verkaufsort oder direkt am Hauptsitz des Verkäufers einreichen.
Wird einer Beschwerde stattgegeben, werden die Bedingungen für ihre Beseitigung einvernehmlich schriftlich festgelegt.
Der Verkäufer erkennt im Rahmen der Garantie an: a) Herstellungsfehler, b) Fehler, die durch die Verwendung von Rohstoffen minderer Qualität entstehen.
Wenn die Reklamation während der Garantiezeit anerkannt wird, entscheidet der Verkäufer über Art, Methode, Frist und Umfang der Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel und kann: a) b) c) d) mangelhafte Elemente durch neue, mangelfreie ersetzen. Wenn der Austausch oder die Reparatur der Produkte unmöglich ist oder erhebliche Kosten verursacht und der Mangel der Produkte unerheblich ist, kann der Verkäufer den Preis des Produkts mindern, den für das mangelhafte Produkt gezahlten Preis zurückerstatten oder eine andere Methode zur Beseitigung der Mängel in einer mit dem Käufer schriftlich vereinbarten Weise anwenden, bei sonstiger Nichtigkeit.
Wenn der Verkäufer die Reklamation akzeptiert und die Produkte ersetzt, werden die mangelhaften Produkte nach dem Ersatz sein Eigentum. Gleiches gilt für die Anerkennung einer Reklamation durch Rückerstattung des für das mangelhafte Produkt gezahlten Preises.
Die finanzielle Haftung des Verkäufers aus dieser Garantie ist ausschließlich auf die Materialkosten beschränkt, die zur Reparatur von Schäden an den Produkten oder zur Beseitigung von Mängeln anfallen, jedoch nicht mehr als auf den in der Kaufrechnung/Rechnung des jeweiligen Produkts angegebenen Anfangswert pro einzelnem mangelhaften Produkt.
Die Frist für die Beantwortung der Anfragen und Beschwerden des Käufers beträgt 30 Tage ab dem Datum ihres Eingangs. Ist eine Überprüfung der beanstandeten Produkte durch den Verkäufer erforderlich, wird diese durch einen bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers zu einem mit dem Käufer vereinbarten Termin durchgeführt und die Tätigkeit mit einem Reklamationsprotokoll dokumentiert. Die oben genannte Frist kann verlängert werden, wenn eine Expertenbewertung der reklamierten Produkte erforderlich ist, die oben genannte Inspektion aufgrund von Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann oder wenn der Garantiegeber aufgrund des Umfangs der Reklamation aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, die Frist einzuhalten.
Im Falle der Anerkennung der Reklamation erfolgt die Beseitigung etwaiger Mängel rechtzeitig, um die Ursachen zu ermitteln und die notwendigen Komponenten zur Reparatur des reklamierten Produkts zu bestellen und zu liefern, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation.
Falls Faktoren außerhalb der Kontrolle des Verkäufers die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen innerhalb der in diesem Abschnitt genannten Frist verhindern, kann die Frist zur Beseitigung der Mängel verlängert werden. In diesem Fall wird der Termin individuell vereinbart.
Der Verkäufer haftet nicht für Arbeitskosten (Demontage, Montage) oder sonstige Kosten, die durch den Transport/die Montage/den Betrieb des mangelhaften Produkts entstehen, oder für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste, die durch Schäden an der Ware oder Mängel des reklamierten Produkts entstehen, insbesondere Umsatz- oder Gewinnverluste, mögliche Vorteile oder Schäden an Medien.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel und Schäden an den Produkten, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) unsachgemäße Planung oder Ausführung der Unterkonstruktion, unsachgemäße Auswahl der Spezifikation und technischen Klasse der Produkte, unsachgemäße und den Grundsätzen der Baukunst widersprechende Installation der gekauften Produkte, insbesondere das Verfugen von Kanten und Bordsteinen mit Zementmörtel oder anderem unflexiblen Mörtel, die Verwendung eines Rüttelgeräts ohne Gummiabdeckung zum Verdichten der installierten Produkte, die Verwendung ungeeigneter Materialien/Geräte/Maschinen zum Installieren der Produkte oder die Verwendung einer ungeeigneten Installationstechnik. unsachgemäße Auswahl der Produkte für Art und Größe der Lasten, unsachgemäße Verwendung, die mit dem Zweck und den Eigenschaften der gekauften Produkte nicht vereinbar ist, unsachgemäße Lagerung, Aufbewahrung oder Transport der gekauften Produkte, Mängel, die auf unsachgemäße Pflege des Produkts zurückzuführen sind, Installation der Produkte in einer feindlichen Umgebung, z. B. bei ständigem Kontakt mit Wasser, mit industrieller Verschmutzung, bei Kontakt mit schädlichen Dämpfen und Gasen und anderen chemischen Substanzen oder bei Kontakt mit biologischer Verschmutzung, Verschleiß der Produkte oder ihrer Komponenten infolge ihrer normalen Verwendung, Fälle von Schäden an den Produkten aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen oder Ereignissen mit Naturkatastrophencharakter – Erdbeben, Überschwemmung, Hurrikan, Tornado usw. k) Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, terroristische und kriegerische Aktivitäten, l) andere Umstände, für die der Verkäufer nicht verantwortlich ist.
Folgendes ist nicht durch die Garantie abgedeckt und wird nicht als durch die einschlägigen Normen und Referenzdokumente zugelassener Mangel behandelt: a) Abweichungen in den Abmessungen und im Aussehen der Produkte, b) c) d) e) f) g) h) Mängel in der Oberflächenschicht der Produkte, die sich aus ihrer Verwendung ergeben, natürliche Veränderungen der Farbe der Produkte aufgrund ihrer Verwendung, Kalkausblühungen in Form von Ablagerungen auf der Oberfläche der Produkte, eventuelle haarfeine Mikrorisse in der Oberfläche, die aus der Schrumpfung im Zusammenhang mit der Reifung der Produkte entstehen, Verluste, die aus der Entwicklung unreifer Produkte entstehen, Abweichungen in der Struktur und Farbe, die durch den Herstellungsprozess der Produkte bedingt sind, sowie die natürliche Variabilität der Körnung und Farbe von Zuschlagstoffen und anderen Rohstoffen, die zur Herstellung der Produkte in unterschiedlichen Zeiträumen verwendet werden. bei Betonzäunen zusätzlich: Farbunterschiede der Platten und Pfosten, produktionstechnisch bedingte Grate an den Materialkanten, Poren an der Materialoberfläche, gewachste Mikrorisse, Ablagerungen, Ausblühungen und Flecken, die durch den Produktionsprozess und den Verdunstungsprozess entstehen.
Der Verkauf der Produkte des Verkäufers erfolgt zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
Die dem Käufer gewährte Garantie schließt die Rechte des Käufers gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetz und anderen allgemein geltenden Rechtsvorschriften, die für den Kaufvertrag relevant sind, weder aus, noch beschränkt oder setzt sie aus, und insbesondere kann der Käufer Rechte aus der Garantie für physische Mängel des Artikels geltend machen.
Bei einem mit einem Verbraucher im Sinne des Art. 221 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt 2016, Pos. 615, in der jeweils gültigen Fassung) und des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. VIII. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES 1. Der Käufer kann im Falle einer Verzögerung der Auftragsausführung von mehr als 30 Tagen (sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren) und aufgrund von Gründen, die dem Verkäufer zuzurechnen sind, vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer den Hersteller mindestens einmal schriftlich zur Auftragsausführung aufgefordert hat. 2. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung oder mit der Abnahme der Produkte mehr als 14 Tage in Verzug gerät.